Vertrag zur besonderen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost nach § 140a SGB V in der Onkologie („Rahmenvereinbarung Onkologie für Urologen in Berlin“)

Im Rahmen des zum 01.04.2025 neu geschlossenen Vertrages werden den Versicherten der AOK Nordost in Berlin in Zukunft besondere medizinische Leistungen für ambulant behandel-te onkologische Patienten zur Verfügung gestellt. Dies trägt dazu bei, dass sich der Arzt mehr Zeit nehmen kann, um die verschiedenen Behandlungsoptionen auszuloten. Die im Vertrag verankerte Leistung der Kenntnis spezifischer Biomarker kann den Arzt in der Auswahl der geeigneten Therapie für ambulant behandelte onkologische Patienten unterstützen.

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