Abrechnung der speziellen sektorengleichen Vergütungen nach § 115f SGB V –„Hybrid DRG“
Hybrid-DRG sind Leistungen der speziellen sektorengleichen Vergütung gem. § 115f SGB V. Diese Leistungen können als entsprechende Fallpauschale (Hybrid-DRG) mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
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