Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie gemäß § 140a SGB V mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK
Im Rahmen des zum 13.06.2016 geschlossenen Vertrages wird der urologische Facharzt gegen die Vergütung nach diesem Vertrag zur Erfüllung besonderer Qualitätsanforderungen verpflichtet. Diese besondere Qualität und die Zusammenarbeit mit den anderen Leistungserbringern, insbesondere den Hausärzten, soll die Versorgung der daran teilnehmenden Versicherten (Patienten) optimieren.
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Fragen und Antworten zum Versorgungsvertrag
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